Die Energiewende in Österreich ist in vollem Gang. Sie bewirkt vor allem, dass Windparks und Photovoltaik-Anlagen (PV) in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden. Parallel dazu müssen aber auch die Verteilernetze aufgerüstet werden, damit der Strom aus den vielen dezentralen Anlagen zu den Verbrauchern kommt.
Dieser Ausbau kostet Geld, es muss daher dafür gesorgt werden, dass die Kosten möglichst verursachergerecht und sozial gerecht verteilt werden.
Grundsätzlich gibt es dafür drei Wege.
Möglichkeit eins: Die Netzbetreiber finanzieren die nötigen Investitionen, dann schlagen sich diese Kosten in den Netztarifen nieder – denn die Netzgesellschaften sind Infrastruktur-Unternehmen, die nicht am Markt agieren und daher kein „Geld verdienen“ können. Alle Kosten für die Leistungen der Energienetze müssen durch Endverbraucher-Tarife abgedeckt sein. In diesem Fall trägt also die Gesamtheit der Stromkunden in einem bestimmten Netzgebiet die Kosten, die durch den Ausbau von Wind und PV verursacht werden.
Möglichkeit zwei: Die Betreiber von Windparks und Solaranlagen zahlen eine Gebühr für den Anschluss ans Netz. Das hat zur Folge, dass die Gestehungskosten für den dort produzierten Strom etwas höher werden. Dies führt unter Umständen zu höheren Energiepreisen am Strommarkt.
Möglichkeit drei: Der Staat übernimmt die Kosten durch gezielte Förderungen. In diesem Fall sind es die Steuerzahler, die am Ende die Rechnung begleichen müssen.
Bei der Windkraft wird in der Praxis schon länger die Möglichkeit zwei angewendet. Windkraftbetreiber zahlen ein pauschaliertes Netzzutrittsentgelt, das je nach Bundesland und Netzgebiet unterschiedlich sein kann. Geht man davon aus, dass die Windkraftbetreiber ihren Strom zu Vollkosten verkaufen, dann tragen die Käufer des Windstroms die Kosten – wo auch immer sie wohnen. Würden die Netzbetreiber selbst die Kosten übernehmen, wären die Netztarife ausschließlich in ihrem Versorgungsgebiet höher. Das Burgenland und Niederösterreich – Bundesländer mit sehr hohem Windstromanteil – hätten zum Beispiel eine um rund 20 % höhere Netzpauschale. Die Endverbraucher würden dafür „bestraft“, dass ihre Bundesländer einen überproportional hohen Anteil an Windenergie bereitstellen.
Für PV-Anlagen gibt es derzeit keine vergleichbare Regelung. Eine solche war auch nicht nötig, denn PV-Anlagen waren bisher typischerweise klein dimensioniert. In Zukunft wird es aber immer öfter großflächige PV-Anlagen geben, die mehrere Megawatt an Produktionsleistung erbringen. Den Netzbetreibern liegen bereits jetzt zahlreiche Anfragen für den Netzanschluss derartiger Anlagen vor. Daher wird es nötig sein, auch bei PV-Anlagen einen Verteilungsschlüssel für die tatsächlich anfallenden Netzzutrittskosten zu finden.
Der Vorschlag der Energienetzbetreiber lautet:
- Kleine Anlagen bis 5 Kilowatt Leistung sollen wie bisher ohne zusätzliche Kosten ins Netz einspeisen dürfen (falls es bereits einen Netzanschluss gibt).
- Mittlere und große Anlagen sollen, ähnlich den Windparks, einen Anteil an den tatsächlichen Kosten tragen.
- Neue Anlagen sollen grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf haben, dass sie ans Netz gehen dürfen – allerdings nur dort, wo es auch möglich ist, also die physikalische Belastungsgrenze des Netzes noch nicht erreicht wurde.
- Netzzugang bedeutet aber nicht auch uneingeschränkte Einspeisung. Zum Erhalt der Netzstabilität kann es nötig sein, dass die Netzbetreiber vorübergehend regelnd eingreifen müssen.