Österreich will seine Energieversorgung nachhaltig und klimafreundlich gestalten. Das ist nötig, um die Klimaziele zu erreichen, zu denen wir uns im Pariser Abkommen verpflichtet haben. Ein nationales Ziel sieht vor, dass bis 2030 der Strom zur Gänze (national bilanziell) aus erneuerbaren Quellen stammt. Dadurch wird das Energiesystem insgesamt massiv verändert. In der Zukunft wird die Energieversorgung dezentral, vielfältig und volatil sein.
Dezentral: Anstelle von wenigen Großkraftwerken wird eine große Zahl von großen, mittleren und kleinen Anlagen Strom aus Wasserkraft, Wind und Sonne produzieren.
Vielfältig: Immer mehr Wohnhäuser und Gewerbeanlagen produzieren ihren eigenen Strom, etwa mit Photovoltaik. Landwirtschaftsbetriebe stellen Biogas aus Kompost her. Konsumenten werden so zu „Prosumern“ („producer“ und „consumer“). Lokale Energiegemeinschaften tauschen selbst produzierten Strom untereinander aus oder liefern Überschüsse ans Netz.
Volatil (schwankend): Wind und Sonne sind Energieträger, die man nicht nach Belieben aus- und einschalten kann. An manchen Tagen produzieren Solar- und Windanlagen Überschüsse, manchmal herrscht Dunkelflaute. Die Speicherung von Strom zum Ausgleich der Schwankungen gewinnt daher an Bedeutung.
Diese komplexe Vielfalt kann in der Praxis nur funktionieren, wenn leistungsfähige Verteilernetze das Rückgrat des Energiesystems bilden. Die Energienetze werden somit zu Ermöglichern der Energiewende. Damit verändert sich auch ihre Rolle: Waren sie früher einfach „Leitungen“, die Strom und Gas zu den Verbrauchern transportierten, so sind sie künftig zusätzlich die Daten-Drehscheibe eines vielfältigen Marktgeschehens.
Die Verteilernetze tragen die Verantwortung für die Sicherheit, die Zuverlässigkeit und die gleichbleibende Qualität der Versorgung. Diese Verantwortung können sie nur wahrnehmen, wenn
die Infrastruktur der Strom-, Gas- und Fernwärme-Verteilernetze entsprechend ausgebaut und technologisch aufgerüstet wird.
Das bedeutet:
- Die Betreiber der Energienetze müssen die nötigen Investitionsmittel zur Verfügung haben, um den Ausbau und die technologische Aufrüstung der Netze finanzieren zu können. Da die Verteilernetze regulierte Monopolunternehmen sind, also nicht am freien Markt agieren, müssen die Netztarife entsprechend gestaltet werden.
- Der Ausbau der Netze muss gesamtheitlich geplant und durchgeführt werden, er muss sämtliche Anlagen umfassen.
- Nicht zuletzt müssen die Gesetze sicherstellen, dass die Netzbetreiber die Möglichkeit haben, direkt ins Netz oder in entsprechende Anlagen einzugreifen, um Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
- Die Netzbetreiber brauchen dazu auch neuartige Betriebsmittel, die derzeit im Gesetz noch gar nicht vorgesehen sind, zum Beispiel Speicher zum Ausgleich von Netzschwankungen.